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FREIE WÄHLER Kreis Offenbach
Aktuelles Hessen

FREIE WÄHLER Main-Kinzig äußern sich zum Vorfall im Gelnhäuser Freischwimmbad

9. Juli 202517. Januar 2026

 „Die Größenordnung hätte verhindert werden können“

 

„Wir sind zutiefst schockiert über den Vorfall im Gelnhäuser Freischwimmbad“, äußerst sich Kreisvorsitzender Bünyamin Colak. Vergangener Woche kam es zu sexuellen Übergriffen gegenüber Mädchen und jungen Frauen zwischen 11 und 16 Jahren. Doch dieser Vorfall hätte aus Sicht der FREIEN WÄHLER Main-Kinzig nicht in dem Ausmaß stattfinden müssen.

Bereits im März 2025 hatte die Gelnhäuser FDP-Fraktion einen Antrag zur Sicherheit in den städtischen Bädern auf den Weg gebracht. Hierbei sollte eine Diskussion im Sozialausschuss stattfinden. Die FREIE WÄHLER Main-Kinzig sind sich sicher, dass mit einer ernsthaften Diskussion damals, Präventionsmaßnahmen auf den Weg gebracht worden wären, die nun gegriffen hätten. Wir fordern daher, mehr Aufsichtspersonal – sowohl Bademeister als auch Sicherheitspersonal – einzusetzen. Es darf an der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht gespart werden! Man müsse zusätzlich im gesamten Main-Kinzig-Kreis die Präventionsmaßnahmen an den Schwimmbädern prüfen und hochfahren.

Großes Unverständnis zeigt der Kreisvorstand der FREIE WÄHLER Main-Kinzig gegenüber den Aussagen des Bürgermeisters Litzinger (CDU). „Den Vorfall mit den hohen Temperaturen zu rechtfertigen, ist untragbar“, so der Kreisvorstand. 

Für die Kreisvereinigung FREIE WÄHLER Main-Kinzig steht fest: „Es gibt keine Entschuldigung, die dieses Vorgehen rechtfertigt. Wir stellen uns schützend vor die Opfer.“

Gleichzeitig nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass die betroffenen Mädchen den Mut hatten, den Vorfall zu melden und auch vier der fünf Tatverdächtigen bereits durch die Polizei identifiziert werden konnten. Wir erwarten von den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz rasche hartnäckige Ermittlungen sowie die konsequente Verfolgung und harte Bestrafung dieser Taten – auch bei denjenigen Tatverdächtigen, die zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt waren und möglicherweise noch unters Jugendstrafrecht fallen. Derartiges Verhalten darf nicht den leisesten Hauch von Verständnis und Toleranz erfahren.

Wir erwarten bei den Tatverdächtigen hier eine konsequente Prüfung und Anwendung der §§ 53 ff. AufenthG durch die Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises, wenn es um das Ausweisungsinteresse geht.

Denn nur die Aufdeckung und konsequente harte Ahndung solcher Taten kann hier für höhere Hemmschwelle sorgen, die eine Gefahr einer Wiederholung solcher Geschehnisse stark eindämmt, so abschließend der Kreisvorstand.

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