Die JFW Hessen möchten mit einer Petition die drohenden Uploadfilter verhindern, die sich aus der am 26. März vom Europaparlament beschlossenen Urheberrechtsrichtlinie ergeben. Sie entwickelten hierzu einen Gesetzesvorschlag und sammeln nun Unterschriften um den Bundestag dazu bewegen diesen umzusetzen.
"Der im Europäischen Parlament beschlossene Artikel 13 bzw. Artikel 17 hat das Potential über das Urheberrecht die Meinungsfreiheit einzuschränken.", so Dr. Diego Semmler von der Junge FREIE WÄHLER. "Bei einer scharfen Umsetzung werden Plattformen wie YouTube, Instagram und Facebook eher mehr als weniger zensieren, was das Internet nachhaltig zum Nachteil aller verändern würde. "Daher starten die Junge FREIE WÄHLER die öffentliche Diskussion nun erneut mit einem eigenen Gesetzesentwurf.
Im Unterschied zu vorangegangenen Petitionen, die auf die Entscheidung im EU-Parlament zielten, geht es jetzt um die Umsetzung in das deutsche Recht. Eine EU-Richtlinie ist kein bindendes Recht, sondern die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen nationale Gesetze verabschieden, die diese Richtlinie erfüllen. Dabei hat die Regierung einen gewissen Spielraum, je nachdem wie konkret die Richtlinie ausgestaltet ist. In der besagten Richtlinie (EU) 2019/790 werden keine Uploadfilter gefordert, sodass die CDU bereits kurz nach Verabschiedung der Richtlinie einen eigenen Vorschlag angekündigt hat, diese ohne die viel kritisierten Uploadfilter umzusetzen. Bislang ist es bei dieser Ankündigung geblieben.
Mit der bloßen Ankündigung eines Vorschlags waren die Junge FREIE WÄHLER Hessen nicht zufrieden. Zumal auch weitere Aspekte in das Gesetz einfließen sollen. "Uns ist es wichtig, nicht nur Forderungen zu haben, sondern auch einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu machen. Darum haben wir von der JFW Hessen, einen Gesetzesvorschlag entwickelt, wie man mit Artikel 13 / 17 nicht nur Uploadfilter verhindern, sondern sogar verbieten kann und zudem die Einnahmen gerechter verteilt, damit kleinere Künstler nicht länger die größeren Künstler subventionieren," begründet Dr. Semmler die Erstellung des Vorschlags.
Dies ist möglich, weil Artikel 13 nur die Veröffentlichung ohne Gegenleistung verbietet, die im Moment gängige Praxis ist. Dass die großen Internetkonzerne mit der Verbreitung von urheberrechtsgeschütztem Material Geld verdienen und die Künstler nicht, sei ungerecht finden die JFW Hessen. Ziel sei daher nicht die Ausheblung des Urheberrechtsschutzes, sondern eine Art Zwangsabgabe der großen Internetkonzerne ähnlich der, die wir bereits bei Herstellern von DVD-Rohlingen und USB-Sticks haben. Dadurch werden Uploadfilter unnötig.
Zudem nimmt sich der Vorschlag der JFW der Verteilung der Abgabe an. Denn im Moment werden Werke erfolgreicher Künstler höher gewichtet, was bedeutet, dass kleine Künstler die großen Künstler subventionieren. Darum sieht der Gesetzesentwurf vor, dass künftig alle Werke gleich gewichtet werden müssen.
Den Gesetzesentwurf, weitere Informationen dazu sowie die Petition selbst gibt es auf
http://www.nouploadfilter.de