Brüssel. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 4. Juli 2019, nach welchem die verbindlichen Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstößt, gefährdet neben dem wirtschaftlichen Überleben der Berufsstände auch die freiberufliche Stellung der Architekten und Ingenieure. Aus diesem Grund setzen sich die FREIEN WÄHLER für eine schnellstmögliche Sicherung der hohen deutschen Bauqualitätsstandards in den anstehenden öffentlichen Vergabeverfahren ein.
Engin Eroglu, FREIE WÄHLER Europaabgeordneter, hat in dieser Angelegenheit bereits eine Anfrage an die Europäische Kommission gestellt: „Mit der nun folgenden Öffnung des deutschen Marktes für Billiganbieter droht bei einem ruinösen Preiskampf die Bauqualität und der Verbraucherschutz auf der Strecke zu bleiben. Dies gilt es zu verhindert. Ich habe daher an die Kommission eine Anfrage gestellt, wie die freiberufliche Stellung, als Garant für die hohen deutschen Qualitätsstandard, von Architekten und Ingenieuren auch zukünftig erhalten werden kann. Die Dienstleistungsrichtlinie darf meiner Ansicht nach nicht dazu führen, dass wir den kleinsten gemeinsamen Qualitätsstandard zur Norm erheben.“
Der Gerichtshof sah insbesondere durch die festgelegten Mindestsätze für erfasste Grundleistungen eine unzulässige Einschränkung der Niederlassungsfreiheit in Europa, da hierdurch ausländischen Anbietern nicht die Möglichkeit gegeben ist, sich über niedrigere Preise im Markt zu etablieren.
Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER Bundesjustiziar, hält diese einseitige wirtschaftliche Argumentation für nicht erschöpfend: „Architekten und Ingenieure sind als Freie Berufsstände der deutschen Baukultur und den hohen Baustandards verpflichtet. Die Sicherung dieser erstrebenswerten, historisch gewachsenen Errungenschaften wird u.a. durch die Festsetzung von Mindestvergütungen für gewisse Grundleistungen garantiert. Auf der anderen Seite bietet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bereits heute eine große Flexibilität und damit einen gesunden Wettbewerb. Nach den Steuerberatern wird mit diesem Urteil des EuGHs ein weiterer Freier Berufsstand in seinen Grundfesten erschüttert. Dieser systematische Angriff auf diese deutschen Qualitätsgaranten schadet letztendlich nur dem Verbraucherschutz. Freie Berufe werden aus gutem Grund nicht als Gewerbe eingestuft.“