FREIE WÄHLER Hessen und der Islam

Gießen – Als Partei mit demokratischen Wurzeln und der politischen Heimat aller Bürger stehen die FREIEN WÄHLER Hessen ohne wenn und aber hinter den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

In dessen erstem Absatz des Artikels vier wird betont, dass die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind.


Darüber hinaus garantiert der zweite Absatz allen Bürgern die ungestörte Religionsausübung. „Wir müssen alle Religionen gleich behandeln und jede Religion in unserem Land muss geachtet und geschützt werden“, macht Landesvorsitzender Rudolf Schulz deutlich und betont die Freiheit der Bürger, auch an nichts glauben zu dürfen.

Aus dem Grundgesetz ergibt sich nahezu selbstverständlich die Haltung der FREIEN WÄHLER Hessen zum Islam als zweitgrößter Weltreligion, die sich auch im bereits erstmals 2010 veröffentlichten Thesenpapier zum Thema Zuwanderung und Integration wiederfindet.

Aktuell wurde es durch den Landesvorstand mit seinem Vorsitzenden Rudolf Schulz, der auch im Bundesvorstand der FREIEN WÄHLER als einer von vier Vertretern des Vorsitzenden Hubert Aiwanger agiert, fortgeschrieben. Darin stellen die FREIEN WÄHLER Hessen fest, dass die Bereitschaft, Flüchtlingen in ihrer akuten Notlage zu helfen, in der Bevölkerung groß ist und beweist, dass Solidarität in der Gesellschaft nach wie vor einen hohen Stellenwert hat.

Dagegen werden die Kommunen in der Ausgestaltung zufriedenstellender Hilfe und Integration finanziell im Stich gelassen, während Land und Bund gleichzeitig eine Willkommenskultur fordern. Außerdem werden rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber derzeit überwiegend nicht abgeschoben und nehmen damit den tatsächlich Verfolgten Plätze weg.

Den Bürgerinnen und Bürgern muss ehrlich und offen erklärt werden, dass die heute meist jugendlichen Flüchtlinge zu großen Teilen auf Dauer hierbleiben werden. Gut ausgebildet werden sie den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft bereichern. Die Vermittlung in Sprachkurse muss zügiger, unbürokratischer und professioneller vollzogen werden, denn die Grundlage für ein gemeinsames Zusammenleben und Arbeiten ist das Beherrschen der deutschen Sprache.

Fester Bestandteil einer erfolgreichen Integration ist dabei die frühestmögliche Teilhabe an der Bildung. Alle Kinder und Jugendlichen müssen besser und intensiver gefördert werden. Das Grundgesetz bietet den zugewanderten Menschen eine Vielzahl von Chancen und Rechten, die es in ihren Heimatländern kaum gab.

Wer die Rechte in Deutschland genießen möchte, darf sich nicht den verbundenen Regeln, Grundwerten und Pflichten entziehen. Kulturelle Besonderheiten sowie die freiheitlich demokratische Grundordnung sind anzuerkennen. „Wenn wir Arbeitskräfte brauchen, müssen wir mit einem gezielten Gesetz die Zuwanderung steuern“, unterstreicht der Landesvorsitzende der FREIE WÄHLER Hessen, Rudolf Schulz.